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   BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06   

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https://dejure.org/2006,3504
BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06 (https://dejure.org/2006,3504)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2006 - 4 StR 421/06 (https://dejure.org/2006,3504)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 4 StR 421/06 (https://dejure.org/2006,3504)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73 a Satz 1 StGB; § 73 b StGB
    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte Schätzung; faktische Verfügungsgewalt über das Erlangte bei organisierter Kriminalität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtschuldnerische Haftung von Mittätern am Rauschgifthandel; Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1 b Satz 3; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 a Satz 1; ; StGB § 73 b; ; StGB § 74 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In-dubio-Grundsatz und freiwilliger Rücktritt; "Erlangtsein" des Vermögensvorteils bei Mittäterschaft

  • rechtsportal.de

    In-dubio-Grundsatz und freiwilliger Rücktritt; "Erlangtsein" des Vermögensvorteils bei Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 121
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06
    'Erlangt' ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (vgl. BGH NStZ 2003, S. 198 f.).

    Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung käme nur dann in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem Angeklagten zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse habe zukommen sollen (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411 ... und BGH NStZ 2003, S. 198 f.) (und er diese auch hatte).

    ... Als hinreichend sicher 'erlangt' gemäß den §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 73 a Satz 1 StGB sind daher derzeit nur die Erlösanteile anzusehen, die der Angeklagte an seine Mittäter wie den Zeugen S. in Höhe von 200.000 DM (UA S. 14) und an den Mitangeklagten C. in Höhe von 30.000 Gulden (UA S. 20) weitergeleitet hat (vgl. BGH NStZ 2003, S. 198 f.).

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06
    Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung käme nur dann in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem Angeklagten zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse habe zukommen sollen (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411 ... und BGH NStZ 2003, S. 198 f.) (und er diese auch hatte).
  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06
    Danach ist zugunsten des Angeklagten (vgl. BGH StV 1995, 509 f.) davon auszugehen, dass er von der Verbrechensverabredung strafbefreiend zurückgetreten ist (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Jedoch lässt er dahingestellt, ob - wie in einigen Entscheidungen ausgeführt - eine gesamtschuldnerische Haftung zudem über eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft in Betracht kommt, wenn sich die Beteiligten (lediglich) darüber einig waren, dass sie Mitverfügungsmacht haben sollten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vom 13. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ-RR 2007, 121; vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568 m. Anm. Spillecke).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Die bloße Annahme mittäterschaftlichen Handelns vermag die fehlenden Darlegungen des tatsächlichen Geschehens hierzu nicht zu ersetzen; denn eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem Angeklagten zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse habe zukommen sollen (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411 ; BGH NStZ 2003, 198 f.) und er diese auch tatsächlich hatte (BGH NStZ-RR 2007, 121).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Erlangt ist ein Gegenstand von einer Person, wenn diese selbst die faktische Verfügungsgewalt erworben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; Beschl. v. 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198; Urt. v. 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500; Beschl. v. 13. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ-RR 2007, 121; Fischer , § 73 StGB Rn. 26 mwN).
  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld;

    Erlangt ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 2007, 121; Beschl. vom 6. Februar 2008 - 2 StR 442/07; Fischer StGB 55. Aufl. § 73 Rdn. 16).

    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).

  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Diese berechtigt zwar nicht zu der Schlussfolgerung, dass bei einer gemeinschaftlichen Tatbegehung die Beute ohne weiteres jedem einzelnen Beteiligten in voller Höhe als erlangt zugerechnet werden kann; vielmehr ist die Entstehung und der Umfang einer eigenen faktischen (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute für jeden einzelnen Tatbeteiligten gesondert zu prüfen und bezogen auf die konkreten Fallumstände festzustellen (BGH NStZ-RR 1997, 262; BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH NStZ 2008, 623; BGH NStZ 2010, 390 f. und 568 f.; BGH, Beschluss vom 12.05.2009, 4 StR 102/09, juris Rn. 5; Fischer, a.a.O., § 73 Rn. 16).
  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08

    Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit

    Soweit das aus den jeweiligen Ernten gewonnene Marihuana veräußert worden ist, ist den Feststellungen zudem nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte selbst faktische Verfügungsgewalt an den jeweiligen Verkaufserlösen erlangt hat (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 442/07).

    Soweit andere Mitglieder der Bande die Verfügungsgewalt über die Erlöse aus der Veräußerung des Marihuanas erlangt haben, käme eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten nur dann in Betracht, wenn er sich mit den anderen Bandenmitgliedern darüber einig gewesen wäre, dass er zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse erlangen sollte (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 121 m.N.).

  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Erlangt ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (BGH, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 StR 17/10; BGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 4 StR 102/09; BGH, Beschl. v. 13.12.2006 - 4 StR 421/06).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 15 U 8/12

    Massezugehörigkeit einer Sache nach § 35 I Fall 2 InsO

    Auch im Rahmen der §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 73a Satz 1 StGB ist ein Vermögensvorteil bereits dann "erlangt", wenn der Tatbeteiligte die faktische Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; Beschluss vom 13.12.2006 - 4 StR 421/06, NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 409/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Anbau von

    Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge der gesamtschuldnerischen Haftung käme nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem Angeklagten zumindest eine Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse habe zukommen sollen und er diese auch hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 102/09

    Verfall von Wertersatz (gesamtschuldnerische Haftung; Voraussetzung der

    Bei mehreren Tatbeteiligten am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Rauschgifterlöse zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (BGH aaO; vgl. auch BGH NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

  • OLG Zweibrücken, 09.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 23/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern: Verantwortlichkeit bei

  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
  • BGH, 22.07.2014 - 1 StR 53/14

    Feststellung des Absehens von der Verfallsanordnung wegen Ansprüchen Dritter

  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 442/07

    Verfall von Wertersatz (Mitverfügungsgewalt)

  • BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grundsätze der Bewertungseinheit);

  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und

  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall (Feststellungen;

  • LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21

    Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen

  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines

  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 147/10

    Verfall (Unterbleiben der Anordnung; Entreicherung; tatrichterliches Ermessen;

  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08

    Begriff des "Erlangen" im Sinne von § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 73a

  • LG Frankenthal, 29.08.2017 - 3 KLs 5171 Js 2182/16
  • LG Limburg, 29.11.2021 - 1 KLs 4 Js 15435/20
  • LG Frankenthal, 06.11.2018 - 7 Ns 5527 Js 18948/16

    Anwendung der Einziehungsvorschriften im Jugendstrafrecht: Teleologische

  • LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09

    Rechtmäßigkeit von Arrestbeschlüssen zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe;

  • LG Limburg, 29.11.2021 - 1 KLs
  • LG Saarbrücken, 20.07.2010 - 2 Qs 17/10

    Höhe des zu arretierenden Vermögens bei einem nach bürgerlichem Recht

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